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Eine lächelnde Frau sitzt vor einem Blumenbeet und telefoniert

KündigungsGeld

Flexible Geldanlage mit attraktiven Zinsen

Sie möchten Ihr Geld gewinnbringend anlegen, wissen aber noch nicht, wann Sie es wieder benötigen? Das KündigungsGeld bietet Ihnen mit einer kurzen Kündigungsfrist die Freiheit, die Sie brauchen. Sie bestimmen, wie viel Geld Sie einzahlen und erhalten Zinsen für den gesamten Anlagebetrag.  

Flexibel

Sie gestalten die Geldanlage nach Ihren Vorstellungen.

Profitabel

Die Zinsen werden am Jahresende auf das Anlagekonto gutgeschrieben.

Praktisch

Der Vertrag läuft unbefristet und endet erst mit Kündigung des Gesamtbetrags und Auflösung des Kontos.

KündigungsGeld

Von Zinsen profitieren und dennoch flexibel bleiben!

Mit dem KündigungsGeld legen Sie Ihr Geld sicher an und profitieren von einer attraktiven Verzinsung. Beobachten Sie entspannt die Marktentwicklung und bleiben Sie flexibel, denn Sie können jederzeit nach einer Kündigungsfrist von nur 35 Tagen über Ihr Geld verfügen.

Produktdetails

  • Verfügbar nach 35 Tagen
  • Keine vorgegebene Laufzeit
  • Attraktive Verzinsung
  • Variabler Zinssatz
  • Zinszahlung jährlich zum 31.12 bzw. bei Auflösung des Kontos
  • Aufstockung jederzeit möglich
  • Anlagebetrag ab 50.000 Euro  

Konditionen

AnlagebetragZinsatz
ab 50.000 Euro
1,25 % p.a.*
*Zinsen freibleibend
Ein Mann schneidet mit einer Gartenschere einen Strauch, im Hintergrund sind eine Frau und ein Hund zu sehen

Investmentfonds

Mit Investmentfonds können Sie Ihren Wünschen und Zielen näherkommen.

Zu Investmentfonds

FAQ zum KündigungsGeld

Wie schnell komme ich an mein Geld?

Sie können das KündigungsGeld jederzeit ganz oder zum Teil kündigen. Nach der erfolgten Kündigung und nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist wird die gekündigte Summe auf Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit aufstocken?

Ja, Sie können jederzeit Zuzahlungen vornehmen.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Sind auch Teilverfügungen möglich?

Ja, über Teilbeträge kann bis zum Mindestanlagebetrag, unter Einhaltung der Kündigungsfrist verfügt werden.

Fallen Kosten an?

Das KündigungsGeld ist kostenfrei. Entgelte für Sonderleistungen sind im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt.