FAQ zum Festgeld
Wünsche können sich natürlich ändern. Wenn Sie sich aber für ein Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist leider ausgeschlossen.
Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes gutgeschrieben. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Festgeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.
Wenn der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin verstirbt, wird das Festgeldkonto auf die erbberechtigten Personen überschrieben.
Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.
Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.